Beistandschaften

Als Verwaltungseinheit führen wir Beistandschaften im Rahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (KESG).

Die Beiständin/der Beistand

Die Berufsbeiständin oder der Berufsbeistand erfüllt die Aufgabe im Interesse der betroffenen Person im Auftrag der KESB.

Aufgaben

Im Auftrag KESB führen wir Beistandschaften für Kinder und für Erwachsene.

Leistungsbeschrieb

Die Beiständin oder der Beistand führt eine Beistandschaft persönlich.

Kundenorientierung

Die Bedürfnisse und Anliegen unserer KlientInnen stehen im Zentrum.